bergundsteigen #128 cover
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formel statt floskel.

„Die Frage der Vorhersehbarkeit spielt die Rolle der Haftungslimitierung: Hat man die Gefahr, die den verpönten Erfolg bewirkte, überhaupt nicht erkennen können, trifft den Schädiger für sein Verhalten keine Verantwortung.“ (Jürg Nef, Haftpflicht und Versicherungsschutz des Bergsteigers, Zürich 1987) Wie definiert die Justiz die „Vorhersehbarkeit“ und welche Rolle spielt sie im Strafverfahren? Für eine nicht erkennbare Gefahr kann niemand strafrechtlich belangt werden, …

Erschienen in der
Ausgabe #53