Battert: „Es ist kein strategisches Ziel von uns, Verbotsraten anzuheben.“
Interview mit Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder
Anmerkung: Dieser Blogartikel versteht sich als Zusatzinformation zu dem Magazinartikel „Heiße Liebe, kaltes Herz“, der im bergundsteigen #123 erschienen ist. Es geht darin um die ganzjährige Sperrung der Badener Wand am Battert im Schwarzwald.
bergundsteigen: Wie hoch war der Bruterfolg der Wanderfalken am Battert in den letzten Jahren?
Sylvia M. Felder: Die Bruterfolge und Misserfolge des Wanderfalken an der Badener Wand wurden jährlich von der Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz erfasst und genau dokumentiert. Die Bruterfolge der letzten zehn Jahre können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.
Jahr | Anzahl flügger Jungvögel pro Jahr |
2013: | 0 |
2014: | 2 |
2015: | 2 |
2016: | 0 |
2017: | 3 |
2018: | 0 |
2019: | 0 |
2020: | 3 |
2021: | 0 |
2022: | 0 |
Warum wird in den Pressemitteilungen zuerst von „4 Bruterfolgen in den letzten 10 Jahren“ gesprochen, neuerdings nur noch von „1 Bruterfolg in den letzten 5 Jahren“? Betrachten Sie einen so kurzen Zeitabschnitt, der noch dazu durch die Corona-Lockdown-Effekte außergewöhnlich ist, als wissenschaftlich repräsentativ?
In unseren Pressemitteilungen werden Fakten dargestellt. Beide Aussagen sind korrekt. Auffällig ist, dass je kürzer der betrachtete Zeitabschnitt ist, desto schlechter ist der Bruterfolg:
In den letzten 10 Jahren waren es durchschnittlich 1 flügger Jungvogel pro Jahr, in den letzten 5 Jahren nur noch 0,3 und in den letzten 2 Jahren 0. Es handelt sich um einen negativen Trend. Bei der Brut des Wanderfalkens am Battert handelt es sich um ein Naturgeschehen und nicht um einen wissenschaftlichen Laborversuch, der im Versuchsdesign so angelegt wurde, dass eine statistische Auswertbarkeit in jedem Fall möglich ist. Mit statistischen Methoden konnte allerdings nachgewiesen werden, dass der Bruterfolg am Battert statistisch signifikant unter dem, anderer natürlicher Brutplätze des Wanderfalken im Raum Rastatt/Baden-Baden liegt.
Wie hoch müsste die Bruterfolgsquote sein, damit Sie zufrieden sind? Angesichts der Tatsache, dass der Wanderfalke in Deutschland nicht mehr vom Aussterben bedroht ist?
Wir können erst zufrieden sein, wenn das Naturschutzgebiet seinen Zweck erfüllt und den Schutz der dort lebenden Tierarten gewährleistet. Das heißt, dass der Bruterfolg innerhalb eines Schutzgebietes nicht unterdurchschnittlich sein darf, sondern mindestens durchschnittlich im Vergleich zu anderen natürlichen Brutplätzen in der Raumschaft sein muss. Ebenso muss er einen positiven Beitrag zum Populationserhalt leisten. Derzeit liegt der Wert für flügge Jungvögel pro Jahr unter dem zum Populationserhalt erforderlichen Wert von 0,7 – 0,8 flüggen Jungvögeln pro Jahr. Die Badener Wand hat sich damit in eine Populationssenke verwandelt. Dies kann uns nicht zufriedenstellen.
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Welche naturschutzfachliche Relevanz hat ein Vergleich verschiedener Reviere und eine Maßnahmenverschärfung wegen „unterdurchschnittlicher“ Erfolge? Steckt dahinter die Strategie, die jeweils gerade „unterdurchschnittlichen“ Reviere mit strengeren Maßnahmen zu belegen und so Stück für Stück die Verbotsrate anzuheben? Und wird bei solchen Argumentationen die besondere Attraktivität des Battert als Erholungsgebiet für Menschen irgendwie berücksichtigt?
Wir sind gesetzlich verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den strengen Artenschutz, der für den Wanderfalken gilt, sicherzustellen. Beim Brutfelsen des Wanderfalkens an der „Badener Wand“ wird in den nächsten fünf Jahren das bisherige Brutmonitoring um die Dauerbeobachtung mittels Wildtierkamera ergänzt. Darauf beruhende Befunde lassen sich jedoch nur vor dem Hintergrund von Vergleichswerten einordnen und erklären. Insofern erfolgt bei mehreren weiteren vergleichbaren natürlichen Brutstandorten des Wanderfalkens in der Raumschaft Baden-Baden/Rastatt ebenfalls eine Beobachtung mittels Wildtierkamera.
Der Vergleich verschiedener Reviere ist dabei eine übliche Methode des Erkenntnisgewinns in der Naturschutzarbeit. Durch Vergleiche können Probleme in bestimmten Revieren erkannt werden. Dies ist die Grundlage dafür, Abhilfe zu schaffen. Es ist kein strategisches Ziel von uns, Verbotsraten anzuheben. Unsere Strategie richtet sich nach den Erfordernissen des Artenschutzes. Dabei wird einzelfallweise betrachtet, ob und welche Probleme auftreten und welche Maßnahmen erforderlich sind.
Sollten dabei Verbote erforderlich sein, werden diese im Rahmen der Verhältnismäßigkeit als Schutzinstrument eingesetzt. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich auch andere Interessen. In der Abwägung hat am Brutfelsen des Wanderfalkens, der „Badener Wand“, der in einem Naturschutz- und Flora-Fauna-Habitat-Gebiet zum Schutz dieser europäisch streng geschützten Art liegt, der Naturschutz Vorrang vor der Freizeitnutzung. Dies auch im Hinblick darauf, dass in diesem Gebiet 19 von 20 Felsen weiterhin der Kletternutzung offenstehen und für Wanderer weiterhin mehrere Aussichtspunkte erhalten bleiben, die hervorragende Ausblicke ermöglichen.
Welche wissenschaftlich belegten Fakten erklären den geringen Bruterfolg der Wanderfalken am Battert?
In den vergangenen Jahren wurden regelmäßig Störungen durch Freizeitnutzung und auch Verstöße gegen geltende Regelungen festgestellt, teilweise mit direktem zeitlichem Bezug zu Brutabbrüchen. Es gibt eine ganze Reihe von Hinweisen, die darauf hindeuten, dass anthropogene Störungen die Hauptursache für den geringen Bruterfolg an der Badener Wand sind. Dies wird auch von Herrn Dr. Fiedler vom Max-Planck-Institut für Verhaltensbiologie, der zu unserem Schutzkonzept eine fachliche Stellungnahme verfasst hat, so eingeschätzt.
Wie gewichten Sie die Gefährdung des Bruterfolgs durch Menschen (Wanderer+Kletterer) gegenüber derjenigen durch Fressfeinde oder Konkurrenten (Uhu, Kolkrabe, Fuchs, Marder) oder durch Starkregen?
Diese Frage lässt sich wiederum nur mit Blick auf die vergleichbaren natürlichen Brutstandorte in der näheren Umgebung, also der Raumschaft Baden-Baden/Rastatt beantworten: Hier existieren an allen natürlichen Brutstandorten des Wanderfalkens natürliche Faktoren, die den Bruterfolg reduzieren. Der Wanderfalke nutzt jedoch Brutstandorte in steilen, schwer erreichbaren Felsen, bei denen entsprechende natürliche Verlustursachen selten auftreten.
Darüber hinaus unterliegen die anderen Brutstandorte der Umgebung denselben klimatischen und meteorologischen Verhältnissen. Ferner sind Raubsäuger und umherstreifende Junguhus auch dort verbreitet. Ein Sonderfall, der eine außergewöhnlich hohe natürliche Prädationsrate vermuten ließe, z.B. durch einen nahegelegenen Uhuhorst, liegt an der Badener Wand nicht vor. Es spricht daher nichts dafür, dass natürliche Ursachen für den signifikanten Unterschied im Bruterfolg verantwortlich sein können.
Wäre es nicht notwendig, zuerst noch ein Jahr lang mit Kameras tatsächliche Störungen – ob durch Menschen oder Tiere – zu erforschen, bevor man monokausal den Menschen die Schuld gibt?
Um dem gesetzlichen Auftrag nach Beruhigung der Lebensstätte des europarechtlich geschützten Wanderfalkens nachzukommen, ist es rechtlich weder erforderlich noch angemessen, jahrelange Grundlagenforschung zu betreiben, bis Beweise im strengen Sinne erbracht wurden. Bei derartigen Naturzusammenhängen genügt vielmehr nach dem Vorsorgegrundsatz des Umweltrechts eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des Zusammenhangs. Dies ist hier unbestreitbar der Fall.
Zudem ist ein einmaliges Ereignis, also eine einjährige Beobachtung nicht aussagekräftig. Hierzu ist ein mehrjähriger Vergleich natürlicher Brutstandorte in einem nahen Umfeld erforderlich. Eine entsprechende Untersuchung werden wir in Auftrag geben. Dennoch kann der Schutz des Wanderfalkens nicht warten, bis die Ergebnisse vorliegen, da zu befürchten ist, dass der Wanderfalke den Brutplatz bei fortgesetzten Beeinträchtigungen ganz aufgibt.
Kennen Sie die seit Jahrzehnten erfolgreichen Konzepte mit räumlich und zeitlich befristeten Sperrungen in anderen Klettergebieten, z.B. dem Frankenjura?
Ja, uns sind Konzepte bekannt, bei denen erfolgreiche Wanderfalkenbruten bei zeitlich begrenzten Sperrungen stattgefunden haben.
Warum sprechen Sie dann für den Battert eine unbegrenzte Sperrung aus?
Die unbegrenzte Sperrung ist erforderlich, da die bisherige Regelung mit zeitlich begrenzter Sperrung an der Badener Wand nachweislich nicht ausreichend wirksam war. Insbesondere war es bislang nicht möglich, Verstöße gegen die geltende Allgemeinverfügung zu unterbinden. Daran konnten auch DAV und AKN Battert nichts ändern, die ihrerseits für die Einhaltung der Regelungen geworben haben.
Inwiefern fördert eine Sperrung außerhalb der Brutzeit den Bruterfolg der Wanderfalken?
Die ganzjährige Sperrung ermöglicht es, die Infrastruktur zur Freizeitnutzung zu entfernen. Dies ist aus unserer Sicht erforderlich, da mildere Mittel nicht wirksam waren. Zudem ist der Wanderfalke gemäß Beobachtungen der Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz in den letzten Jahren am Battert ganzjährig zu beobachten. Dies stellt durchaus eine Besonderheit dar, die so nicht an allen Wanderfalkenbrutstandorten gegeben ist. Artenschutzrechtlich ist die Fortpflanzungs- und Ruhestätte geschützt. Nachweislich nutzt der Wanderfalke die Badener Wand ganzjährig auch als Ruhestätte.
Es besteht breiter wissenschaftlicher Konsens, dass die Beruhigung von Lebensstätten, positive Effekte auf störungsempfindliche Vogelarten hat. So gilt in praktisch allen Naturschutzgebieten des Landes ein ganzjähriges Verbot, Wege zu verlassen, um Fortpflanzungs- und Ruhestätten störungsempfindlicher Arten zu schützen. Störungen außerhalb der Brutzeit führen ebenfalls zu negativen physiologischen Reaktionen (z.B. erhöhter Herzschlag) sowie veränderten Aktivitätsmustern und Fluchtreaktionen, die letztlich Energieverluste für die Vögel bedeuten. Dies kann in der Folge zu verminderter Fitness und damit letztlich auch zu populationsrelevanten Auswirkungen führen. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass die außergewöhnlich hohe Zahl an Umverpaarungen an der Badener Wand auch mit Störungen außerhalb der Brutzeit, v.a. während der Herbstbalz, zusammenhängt.
Welche Belege für Verstöße gegen das Kletterverbot 2022 haben Sie?
Für das Jahr 2022 liegen uns keine Belege für Verstöße gegen das Kletterverbot vor, wohl aber ein Verstoß durch Personen auf dem Felskopf nach Zerstörung des versperrten Tors zur Felsenbrücke. Zu den festgestellten Störungen bleibt anzumerken, dass es sich dabei im Wesentlichen um Stichproben handelt, die auf Beobachtungen von wenigen Stunden pro Woche im Rahmen des Brutmonitorings der Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz beruhen. Wir müssen daher von einer hohen Dunkelziffer von nicht festgestellten Störungen ausgehen.
Wie bewerten Sie die Chancen, durch freiwillige Horstbewachung – auch aus der Kletter-Community – Verstöße gegen die befristete Sperrung zu verhindern?
Wir haben jahrelang versucht, die Überwachung zu verbessern. Im Jahr 2019 wurde von Seiten der Naturschutzbehörde sogar eine finanzielle Aufwandsentschädigung für Personen angeboten, die ehrenamtlich als Naturschutzwart Überwachungstätigkeiten übernehmen. Trotzdem konnte eine entsprechende Überwachung mangels Interesse an der Mitarbeit nicht organisiert werden. Allerdings ist diesbezüglich auch anzumerken, dass eine zielführende lückenlose Kontrolle – ob durch hauptamtliches Personal oder ehrenamtliche Helfer – kaum leistbar ist. Zudem kann ein Eingreifen durch die Kontrolleure auch erst dann erfolgen, wenn es bereits zu Verstößen und damit zu Störungen im Bereich der Wanderfalkenlebensstätte gekommen ist.
Die Unbrauchbarmachung der ersten drei Haken durch Schlösser (2022 durchgeführt) ist eine wirksame Maßnahme, ein Kletterverbot durchzusetzen. Warum sollen die Haken komplett entfernt werden?
2022 wurde die östlichste gesperrte Route verschraubt und gekennzeichnet. Diese Maßnahme ist reversibel. Sie bietet damit nicht denselben Schutz wie eine Beseitigung der Haken. Wir haben es an der Badener Wand leider auch mit Personen zu tun, die vor Sachbeschädigung und illegalen Handlungen nicht zurückschrecken.
Welche Kriterien müssten erfüllt werden, damit die Sperrung jemals wieder aufgehoben wird?
Wir erweitern nun das Brutmonitoring mit einer wissenschaftlichen Untersuchung zum Bruterfolg an der Badener Wand und anderen natürlichen Brutstandorten der Umgebung durch Kameras. Sollten dabei neue Erkenntnisse gewonnen werden, die die aus heutiger Sicht erforderlichen Schutzmaßnahmen für nicht mehr relevant erachten, werden wir unser Schutzkonzept entsprechend anpassen.
Wie hoch ist der Bestand der Wanderfalken in Baden-Württemberg? Ist die Art im Bestand bedroht?
Der Wanderfalke gehört nach wie vor zu den sehr seltenen Brutvögeln Baden-Württembergs. Es ist ein großer Erfolg des Naturschutzes, dass sich der Bestand der Wanderfalken, der 1970 noch kurz vor dem Aussterben stand, wieder erholt hat und nun rund 250 Brutpaare umfasst.
Wie hoch ist diese Reproduktionsrate in Baden-Württemberg für die vergangenen zehn Jahre? Bitte möglichst nach Jahren aufgeschlüsselt.
Jahr | durchschnittliche Anzahl flügger Jungvögel pro Revierpaar |
2012 | 1,6 |
*2013 | 1,2 |
2014 | 1,3 |
2015 | 1,2 |
2016 | 1,2 |
2017 | 1,4 |
2018 | 1,2 |
2019 | 1,4 |
2020 | 1,3 |
* Für das Jahr 2013 ist die Datengrundlage krankheitsbedingt unvollständig.
Die landesweiten Daten für 2021 und 22 liegen uns aktuell noch nicht vor. Diese müssten ggf. direkt bei der Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz erfragt werden.
Welche Reproduktionsrate (Zahlenwert) wird für den Arterhalt des Wanderfalken im überregionalen Durchschnitt wissenschaftlich als notwendig erachtet?
Nach wissenschaftlichen Auswertungen sind zur Bestandserhaltung 0,7 bis 0,8 flügge Jungvögel pro Brutpaar und Jahr erforderlich.
Ist es für gelingenden Artenschutz notwendig, dass an jedem bestehenden Brutplatz diese Rate erreicht wird?
Dies ist pauschal weder möglich noch erforderlich. Allerdings sind auffällige Veränderungen im Bruterfolg, wie hier am Battert von sehr hohem Bruterfolg zu nur noch sporadischem Bruterfolg ein Indiz, dass es negative Veränderungen am Standort gegeben hat und damit Handlungsbedarf besteht. Gerade Naturschutzgebieten kommt dabei als der Natur vorbehaltene Fläche eine besondere Bedeutung zu.
Welche Möglichkeiten, eine befristete Sperrung wirksam durchzusetzen, sehen Sie – ohne Abbau von Infrastruktur?
Wir haben über viele Jahre versucht, die befristete Sperrung wirksam durchzusetzen und dabei in den vergangenen Jahren zahlreiche Verbesserungen bei Beschilderungen und Absperrungen vorgenommen und für verstärkte ehrenamtliche Kontrollen geworben. Dabei wurden wir auch durch Akzeptanzarbeit des DAV unterstützt. Dennoch wurden immer wieder einzelne Störaktionen offenkundig. Auch 2022 wurde das Tor zur Felsenbrücke zur Brutzeit aufgebrochen und der Felskopf nur wenige Meter über dem Brutplatz betreten. Und die Dunkelziffer der Störungen insgesamt dürfte um ein Vielfaches höher sein. Solange die baulichen Gelegenheiten zum Betreten des Felskopfes oder Beklettern vorhanden sind, müssen wir trotz Verboten und Sperrungen leider immer wieder mit illegalen Aktionen rechnen. Zum Abbau der Infrastruktur sehen wir daher keine Alternative mehr.
Wie hoch bewerten Sie die Dringlichkeit, „unterdurchschnittlich erfolgreiche“ Brutplätze durch strengere Verbotsmaßnahmen zu fördern?
Hier ist zu unterscheiden, ob es sich um einen natürlicherweise weniger geeigneten Brutplatz handelt, oder ob Verstöße gegen das Artenschutzrecht, zum Beispiel durch Störungen vorliegen. In letzterem Fall sind wir zu behördlichem Handeln verpflichtet.
Wer oder was hat Ihnen den Anlass gegeben, die begrenzte Sperrung am Battert auf eine unbegrenzte zu erweitern?
Entscheidend hierfür war die Erkenntnis, dass die bisherige Regelung nicht ausreichend war, um Störungen zu vermeiden und den Bruterfolg sicherzustellen.
Die Fragen stellte Andi Dick; die Antworten kamen über die Pressestelle des Regierungspräsidiums Karlsruhe.
Anmerkung: Dieser Blogartikel versteht sich als Zusatzinformation zu dem Magazinartikel „Heiße Liebe, kaltes Herz“, der im bergundsteigen #123 erschienen ist. Es geht darin um die ganzjährige Sperrung der Badener Wand am Battert im Schwarzwald.