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Foto: Fabrizio Conti
01. Mrz 2023 - 4 min Lesezeit

Der Bergsportkommentar: Hilfe bei rechtlichen Fragestellungen rund um den Bergsport

Mit dem Bergsportkommentart startet in der Schweiz eine open access Online-Plattform zu juristischen Fragestellungen rund um den Bergsport. Was steckt hinter der Initiative?
  • Was ist der Bergsportkommentar genau?

Der Bergsportkommentar ist eine Online-Plattform, auf der bergsportbegeisterte Jurist*innen Beiträge zu verschiedenen rechtlichen Fragestellungen rund um den Bergsport publizieren. Die Plattform ist open access, d.h. für die Nutzung der Seite werden keine Gebühren erhoben.

  • Wem hilft die online Plattform?

Der Bergsportkommentar wurde durch bergsportbegeisterte Jurist*innen verfasst und richtet sich an mit Bergsport befasste Behörden, Rechtsvertreter*innen, Bergsportverbände und Bergsportler*innen. Aber auch Bergsportler*innen ohne juristische Ausbildung, können sich dank dieser online Plattform z.B. über ihrer Verantwortung und der Haftung in Folge eines Unfalls in den Bergen informieren. 

  • Wer steckt hinter der online Plattform und was ist die Motivation?

Die Herausgeberinnen Anne Mirjam Schneuwly und Rahel Müller sind passionierte Bergsportler*innen. In der rechtswissenschaftlichen Literatur wurden bereits einzelne Beiträge zu den Rechtsfragen am Berg publiziert, doch ein umfassender Kommentar, welcher die wesentlichen Fragestellungen im Straf- und Zivilrecht sowie im öffentlichen Recht abdeckt, gibt es noch nicht. Diese Lücke wollen die Herausgeberinnen mit der online Plattform schliessen.

Als passionierte Bergsportlerinnen möchten wir auf dieser Online-Plattform allen Bergsportinteressierten die Möglichkeit geben, sich über juristische Fragen rund um den Bergsport zu informieren.

Anne Mirjam Schneuwly
Bergsportkommentar Herausgeberinnen Anne Mirjam Schneuwly
  • Die Plattform kommt aus der Schweiz. Kann der Bergsportkommentar auch Bergsportler*innen in anderen Alpenländern weiterhelfen?

Die Beiträge befassen sich grundsätzlich mit der Rechtslage in der Schweiz. In vielen Beiträgen werden aber Verweise zur Regelung in den anderen Alpenländern vorgenommen. Das Zivilrecht der deutschsprachigen Länder Europas begründen bspw. auf derselben Basis, was eine analoge Anwendung der Untersuchungsresultate durchaus ermöglicht.

Bergsportkommentar Herausgeberinnen Rahel Müller
  • Wo finde ich auf der Online-Plattform respektive in den Beiträgen welche Informationen?

Die Beiträge im allgemeinen Teil (1) dienen als Basis für die weiteren juristischen Analysen. Neben Ausführungen zu den allgemeinen Grundlagen enthält der allgemeine Teil Beiträge, welche bergsportartübergreifend von Bedeutung sind.

Im besonderen Teil (2) werden die einzelnen Bergsportarten vorgestellt. Die Beiträge sind grundsätzlich alle gleich aufgebaut und decken Fragestellungen des Privatrechts, des Strafrechts und des öffentlichen Rechts ab.

Die Beiträge zu den einzelnen Bergsportarten sind wie folgt gruppiert:

  1. zu Fuss in den Bergen (Wandern; Trail Running; Hochtouren);
  2. am Seil (Klettern);
  3. mit den Skiern unterwegs (Skitouren und Variantenfahren; Pistenskifahren);
  4. mit dem Bike (Mountainbike);
  5. Berg und Luft (Gleitschirm; Base Jump);
  6. Berg und Wasser (Canyoning);
  7. hors catégorie (Jagd im Gebirge).

Was wären typische Anwendungsbeispiele, wo mir der Bergsportkommentar konkret helfen kann?

Unerfahrene Bergsportlerinnen schliessen sich zur Ausübung von Bergsportarten häufig Verbänden oder kommerziellen Anbieterinnen an. Sobald aber Erfahrung gesammelt und/oder Grundausbildungen absolviert worden sind, kommt nicht selten der Wunsch, eigenständig Bergsport zu betreiben.

Spätestens jetzt macht es Sinn, sich kurz zu informieren, ob hier – neben den technischen, psychischen und konditionellen Voraussetzungen – rechtliche Vorgaben zu beachten oder Risiken zu minimieren sind. Dürfen Privatgrundstücke überquert werden? Wie sieht es mit der Routenlegung resp. Absicherung am Fels aus? Brauche ich eine Zusatzversicherung für den worst case? Darf ich ohne gültiges Bergbahnticket am Pistenrand aufsteigen? Dürfen Bikefahrer*innen normale Wanderwege befahren? Der Fragenkatalog ist offen. Der Bergsportkommentar erteilt praxisorientiert Auskunft.

Die Herausgeberinnen

Anne Mirjam Schneuwly

Dr.iur. Anne Mirjam Schneuwly, RAin, E.M.B.L.-HSG, studierte und promovierte an der Universität Fribourg. Sie war als Gerichtsschreiberin am Bundesverwaltungsgericht und später auch am Bundesgericht tätig. Seit 2017 forscht sie als Oberassistentin an der Universität Zürich an einem Habilitationsprojekt im Bereich ausländische Direktinvestitionen. Seit 2020 ist sie ausserdem Co-Founder der Plattform EXPADR und als gutachterliche sowie beratende Expertin für alternative Streitbeilegungsverfahren tätig.

Rahel Müller

Dr.iur. Rahel Müller, RAin studierte und promovierte an der Universität Bern. Nach Erlangung des Anwaltspatents arbeitete sie für eine Wirtschaftskanzlei, vor sie zum Bundesamt für Justiz wechselte. Sie ist seit 2013 Mitglied der Rechtskommission des Schweizer Alpen-Clubs. Seit 2021 ist sie Partnerin der Anwaltskanzlei brumann müller recht und insbesondere auf die rechtliche Beurteilung von Bergunfällen spezialisiert.

Bei Interesse an einer Veröffentlichung melden Sie sich gerne per E-Mail bei anne.schneuwly@rwi.uzh.ch oder mueller@bm-recht.ch.