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bergundsteigen Autor Andreas Ermacora

Andreas Ermacora

Andreas Ermacora ist Rechtsanwalt in Innsbruck und hat sich u.a. auf Ski- und Alpinunfälle spezialisiert. Er ist als Rechtsberater in mehreren Hotline-Teams für ehrenamtliches und professionelles Führungspersonal tätig. Ehrenamtlich ist er Präsident des Österreichischen Alpenvereins.

Selbst schuld! Oder doch nicht?

Wann immer sich in den Bergen ein Unfall ereignet, ist das öffentliche und mediale Interesse groß. Das war schon immer so. Geändert zu haben scheint sich indes die Frage nach Schuld und Haftung: Eine weit verbreitete Vollkaskomentalität droht das Prinzip alpinistischer Eigenverantwortung aufzuweichen. Aber ist das wirklich so? Zwei Beispiele zeigen, dass vor österreichischen Gerichten differenziert geurteilt wird.

05. Jul. 2024

… unter besonders gefährlichen Verhältnissen.

Im März 2007 kam es im Rahmen eines ausgeschriebenen Grundkurses für Schibergsteigen mit dem Standort Rifflseehütte im Tiroler Pitztal zu einem Lawinenunfall, bei dem eine Person getötet wurde. Der Kursleiter, ein staatlich geprüfter deutscher Bergführer, wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck für schuldig befunden und zu einer bedingt nachgesehenen Geldstrafe verurteilt. ...

2009

Wieder die guten Sitten.

Vor nicht langer Zeit kontaktierte mich ein Ausbildungsleitereines Bergführerverbandes und erzählte mir von den Sorgenjener Bergführer, die Freerider betreuen - also Gruppen von Snowboardern und Skifahrern, die zwar mit den Bergbahnennach oben fahren, dann aber ihr Abenteuer in möglichst unbefahrenenund spektakulären Variantenabfahrten suchen. Einerseits - so der Experte - sei das eine interessante Aufgabe, ...

2008

Bergsport vor dem Gesetz.

Bericht über ein Alpinseminar für RichterInnen und Staatsanwälte/Innen, 27.-30. Jänner 08, Kühtai (Tirol). Bereits zum 4. Mal veranstaltete der OeAV zusammen mit dem DAV und dem Oberlandesgericht Innsbruck ein Alpinseminar im Kühtai in Tirol mit dem Titel „gehen steigen klettern – alpine Rechtsfragen“, an dem knapp 70 Juristinnen und Juristen aus Österreich und Deutschland teilnahmen. ...

2008

experten haften nicht automatisch.

Wenn zwei Bergsteiger gemeinsam eine private Berg-, Schi- oder Klettertour unternehmen, bestehen auch ohne Vorliegen eines Vertragsverhältnisses gegenseitige Sorgfaltspflichten. Dies gilt umso mehr für einen staatlich geprüften Bergführer, der als "faktischer Führer" eine Klettertour führt. Dass aber der Bergführer bei einer solchen privaten Unternehmung nicht automatisch für die Folgen eines Unfalles haftet, zeigt der vorliegende, noch nicht rechtskräftig entschiedene Fall. ...

2005

pisten, varianten und lawinen.

"Die Berge sind ein rechtsfreier Raum" - dieser Satz gilt schon lange nur mehr sehr eingeschränkt. So gibt es kaum eine Aktivität im alpinen Raum, in welche die Justiz nicht eingreift. Dies allerdings weniger durch die Gesetzgebung als vielmehr durch die Rechtsprechung. Während die Benützung der Schipisten durch Schifahrer und Snowboarder weitgehend durch die FIS-Regeln und die Pistenordnungen geregelt ist, gibt es solche Regeln ....

2005
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