Lawinenunfall Sulzkogel: Kein Strafverfahren gegen die Alpenvereinsmitglieder Das Amtsgericht Laufen hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen des Lawinenunglücks vom 22. Februar 2005 am Sulzkogel in den Stubaier Alpen nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Es wird deshalb keine Verhandlung vor dem Schöffengericht gegen die Angeschuldigten geben. Das Amtsgericht Laufen hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen des Lawinenunglücks vom 22. Februar 2005 am Sulzkogel in den Stubaier Alpen nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. …