Immer häufiger wird der Alpenverein mit Fragen zur Haftung für etwaige Unfallfolgen auf gewachsenen Kletterfelsen konfrontiert – und mit der Angst der Grundeigentümer vor rechtlicher Verantwortung nach einem Unfall. Ein Zivilverfahren vor dem Landesgericht Wien, welches durchaus als Musterverfahren bezeichnet werden kann, hat nun erstmals klargestellt, dass diese Sorge unbegründet ist. In der Regel scheidet eine Haftung des Grundeigentümers aus. …